GbR mit BGB-Buchhaltung
(Einnahmen/Ausgaben-Überschussrechnung)
GmbH mit Kontokorrentbuchhaltung
(Bilanz, Forderung, Verbindlichkeiten)
Eigentümergemeinschaften
(Wohnungseigentumsgesetz, ETG)
Nettobuchhaltung
(z. B. bei gewerblicher Zwischenvermietung)
Bruttobuchhaltung
(z. B. bei privater Vermietung oder bei
Genosschenschaften)
Diese
Gesellschaftsstrukturen können miteinander verwoben sein,
denn der Unternehmergeist ist vielfach so erfinderisch, daß
hier Nutzungs- und Steuermodelle entstehen, um eine maximale
Wertschöpfung der Immobilie zu erzielen.
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