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Grundsätzliche Handlungsbereiche
sind Organisation, Information, Koordination, Dokumentation,
Kostenmanagement und Terminmanagement.
Nachfolgend bedeutet dies im Einzelnen:
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1.
Klärung der Aufgabenstellung, Erstellen
und Koordinieren des Programms für das Gesamtprojekt.
Die Projektsteuerung nimmt alle Aufgaben in organisatorischer,
rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und terminlicher
Hinsicht wahr, die zur zielorientierten Abwicklung
eines Projektes erforderlich sind.
2.
Klärung der Voraussetzungen für
den Einsatz von Planern und anderen an der fachlichen
Vorbereitung Beteiligten (Projektbeteiligte).
3.
Aufstellen und Überwachen von Organisations-,
Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt
und Projektbeteiligte.
4.
Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten,
mit Ausnahme der ausführenden Firmen (keine
fachliche Bauleitung, sondern Terminüberwachung)
und Kontaktperson zur Abwicklung und Erfüllung
der Projektziele, die Bauleitung wird durch Sonderfachleute
oder den jeweiligen Firmeninhaber (Fachbauleitung)
sichergestellt.
5.
Vorbereiten und Betreuen der Beteiligung
von Planungsbetroffenen.
6.
Fortschreiben der Planungsziele und Klären
von Zielkonflikten.
7.
Laufende Information des Auftraggebers über
die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen
von Entscheidungen des Auftraggebers.
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8.
Koordinieren und Kontrollieren der Bearbeitung
von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren.
9.
Rechtzeitiges Herbeiführen bzw. Treffen
der erforderlichen Entscheidungen sowohl hinsichtlich
Funktion, Konstruktion, Standard und Gestaltung
als auch hinsichtlich Qualität, Kosten und
Terminen.
10.
Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen
und Vollzug der Verträge unter Wahrung der
Rechte und Pflichten des Auftraggebers.
11.
Herbeiführen der erforderlichen Genehmigungen,
Einwilligungen und Erlaubnisse im Hinblick auf die
Genehmigungsreife.
12.
Konfliktmanagement zur Orientierung der
unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten
auf einheitliche Ziele hinsichtlich Qualität,
Kosten und Termine, u. a. im Hinblick auf die Pflichten
der Projektbeteiligten zur fachlich inhaltlichen
Integration der verschiedenen Planungsleistungen
und zur Untersuchung von alternativen Lösungsmöglichkeiten.
13.
Leiten von Projektbesprechungen zur Vorbereitung/Einleitung/Durchsetzung
von Entscheidungen.
14.
Führen aller Verhandlungen mit projektbezogener,
vertragsrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher
Bindungswirkung für den Auftraggeber.
15.
Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle.
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