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Immobilienverwaltung
Aufgaben der Verwaltung

   Berufsordnung für den Verwalters
 


1. Aufgaben der Mietverwaltung
  1.3 Technische Verwaltung

1.4 Allgemeine/besondere Aufgaben

2. Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG)
  2.3 Finanz- und Vermögensverwaltung

2.4 Technische Verwaltung



1.1 Kaufmännische Verwaltung

a) Die Kontoführung als offene Treuhandkonten
b) Entgegennahme und Überwachung der Mieteinnahmen aus Miet- und Nebenkosten
c) Leistung aller Bewirtschaftungskosten bei Fälligkeit/Rechnungskontrolle
d) Lohnabrechnung der Hilfskräfte wie Hausmeister und Reinigungskräfte
e) Feststellung der anfallenden Mietnebenkosten und Mitteilung besonderer kostenerhöhender Umstände an die Mieter
f) Erstellung der Jahresabrechnung für die Mieter unter Beachtung der 2. Berechnungs-
verordnung und der Heizkostenverordnung
g) Nebenkosten des Mieters anpassen
h) Erstellung eines Jahresabschlusses auf der Basis einer Einnahmen/Ausgaben-Gegenüberstellung. Auf Wunsch Erstellung von monatlichen Übersichten für den Eigentümer
i) Kaufmännische Abwicklung von Versicherungsfällen
j) Verwaltung der Kautionssparkonten
 
   
1.2 Juristische Verwaltung
a) Überwachung von Fristen, Terminen, Mahnwesen/Vorbereitung der Klage bei Nichtzahlung
b) Verträge mit Versicherungen, Handwerkern, Hausmeistern, Reinigungskräften, Zulieferer usw.
c) Abschluß von Wartungsverträgen
d) Entgegennahme und Veranlassung von Kündigungen
 
   
1.3 Technische Verwaltung
a) Regelmäßige Feststellung des Gebäudezustandes zur Früherkennung von Schäden und Planung von Maßnahmen zur Werterhaltung
b) Meldung von Versicherungsschäden und Veranlassung der Instandsetzung
c) Überwachung der Sicherheitseinrichtungen und Veranlassung der Prüfung gemäß Hausprüfverordnung
d) Einholung von Angeboten und Veranlassung von Reparaturen
e) Sofortmaßnahmen bei Notfällen wie Rohrbruch, Brand, Sturm
f) Anschaffung von Geräten
g) Abwehr von Mietminderungen aus Mängeln der Mietsache
 
   
1.4 Allgemeine/besondere Aufgaben
a) Durchführug von Mieterhöhungen
b) Bearbeitung der Mieterwechsel/Wohnungsabnahmen
c) Telefonate und allgemeiner Schriftwechsel mit Kunden, Behörden und dergleichen
d) Erstellung und Überwachung der Hausordnung (Tierhaltung, Lärm usw.)
e) Überwachung des Hausmeisters
f) Mitteilungs- und Informationspflicht
 
   

2.1 Allgemeine kaufmännische Geschäftsführung
a) Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen (WEV):
- Teilnahme an einer Verwaltungsbeiratssitzung zur Vorbereitung der ordentlichen WEV
- Erstellung einer Niederschrift über die Versammlung in Form eines Ergebnisprotokolls
b) Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
c) Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten:
- Mitwirkung an der Aufstellung und Änderung von Haus- und Nutzungsordnungen
- Überwachung der Einhaltung der jeweils gültigen Haus- und Nutzungsordnung
- Teilnahme an zwei Verwaltungsbeiratssitzungen jährlich
- mündliche und schriftliche Auskunftserteilung gegenüber der Eigentümergemeinschaft
d) Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsgemäßen Durchführung
- Beratung über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Abschlusses von Verträgen
- Einholung von Angeboten, bei Personal ggf. Insertion
- stichprobenweise Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Verträge, ggf. durch Beauftragte der Eigentümergemeinschaft wie z. B. den Hausmeister
e) Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
   
 
2.2 Juristische Verwaltung
a) Abschluss aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
- Anstellungsvertrag mit einem Hausmeister und sonstigem Dienstpersonal
- Versicherungs-/Wartungsverträge
- Mietverträge über Teile des gemeinschaftlichen Eigentums
- Verträge über die Anschaffung von Gebrauchsgegenständen
- Energielieferungsverträge
- Werkverträge zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung
- Verträge mit Kreditinstituten
- Verträge mit einer Heizungsabrechnungsfirma über die Erstellung einer Heizkostenabrechnung
- sonstige zur ordnungsgemäßigen Verwaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Verträge
b) Beendigung, insbesondere Kündigung der in Ziff. 2.a genannten Verträge
c) Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümer
- Abgabe von Willenserklärungen und Vornahme von Rechtsverhandlungen
- Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen
- Durchführung von Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind
d) Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer
- Beratung der Eigentümer über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren
- Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Vertretung der Wohnungseigentümer
- Führung des Schriftverkehrs mit dem Names der Wohnungseigentümer beauftragten Rechtsanwalt
 
2.3 Finanz- und Vermögensverwaltung
a) Einrichtung und Unterhaltung einer nach kaufmännischen Grundsätzen geführten Buchhaltung
  - Datenerfassung und Datenpflege
  - Führung der erforderlichen personen- und sachbezogenen Konten zur Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümer sowie der Einhaltung des Wirtschaftsplans
  - geordnete Aufbewahrung der Belege
  - Einrichtung und Führung einer vorschriftsmäßigen Lohnbuchhaltung
     
b) Rechnungswesen
  - kaufmännische Rechnungsprüfung
  - Bewirken der Zahlungen, soweit möglich durch Überweisung und unter Nutzung etwa gewährter Skonti
  - Abrechnung einer etwa vorhandenen Hausmeisterkasse sowie der Erlöse aus Waschmünzenverkäufen
  - Abrechnung der Benutzungsgebühren für Gemeinschaftseinrichtungen
  - Abrechnung der Mieten aus der Vermietung von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums
     
c) Wirtschaftsplan und Einziehung von Hausgeldern
  - Aufstellung eines Wirtschaftsplanes für das laufende Geschäftsjahr
  - Berechnung, Abruf und Einziehung des Hausgeldes
  - buchungsgemäße Verarbeitung von Veränderungen der Hausgeldzahlungspflicht
     
d) Rechnungslegung und Jahresabrechnung
  - Erstellung der Jahresabrechnung in Form einer Gesamtabrechnung und einer Aufteilung des Abrechnungsergebnisses für jeden Wohnungseigentümer
  - Anforderung und Einziehung der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenen Fehlbeträge sowie Auszahlung der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenen Guthaben
  - buchungsmäßige Verarbeitung der Ergebnisse der beschlossenen Abrechnung
  - Teilnahme an der Rechnungsprüfung durch den Verwaltungsbeirat
     
e) Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  - Eröffnung und Führung eines Hausgeldkontos und eines Instandhaltungsrückstellungskontos
   
     
2.4 Technische Verwaltung
a) Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
  - Überwachung des baulichen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums
  - Beratung der Eigentümergemeinschaft über die Notwendigkeit der Vornahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
  - Einholung von Kostenvoranschlägen
  - Überwachung der Arbeiten
  - technische Rechnungsprüfung
  - Abnahme der Arbeiten
  - Rüge festgestellter Mängel
  - Organisation und Überwachung der Personen, die mit der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten beauftragt sind
     
b) Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)
  - Stellungnahme zu beabsichtigten baulichen Veränderungen
     
c) Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgen von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer
  - Beratung über den Inhalt zweckmäßiger Beschlussfassungen
  - Beratung über die Hinzuziehung von Sonderfachleuten
   

 

 
 
Immobilien-Service Lang • Südanlage 17a • 35390 Gießen • Telefon: 06 41 / 984 994-0 • Fax: 06 41/984 994-4 • Email: Immobilien-Service Lang
2011